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Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.
— Sehen Sie doch öfter mal nach!

Neue Rubrik:
Sammlung der häufigiger Irrtümer
zum Thema „Mobilfunk“

Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt das Erstellen von Mobilfunkkonzepten:
lesen auf www.attendorn,de

„Kommunikationstechnische Antennenanlagen (Mobilfunkanlagen) sind innerhalb des Bebauungsplangebiets unzulässig.“
Bauleitplanung der Stadt Füssen,
lesen auf www.stadt-fuessen.de, abgerufen am 17.05.2010

„Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Ausweisung von Standorten für Mobilfunkanlagen … auf Grund … der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern“
Satzung der Stadt Bad Staffelstein,
lesen auf www.bad-staffelstein.de, abgerufen am 17.05.2010

Informationen

So ist Ihre Belastung

Emissionsbelastung Eichenau
Moblifunkbelastung in Eichenau, eigene Simulation
Wir haben die Situation mit den beiden neuen Standorten auf der Emmeringer Leite und dem TETRA-Mast nördlich der Bahn fein abgestuft modellieren lassen.
Mobilfunkbelastung in Eichenau


Emissionsbelastung Eichenau
Moblifunkbelastung in Eichenau, Darstellung des TÜV Süd
Bildquelle: TÜV Süd, veröffentlicht in "Blickpunkt Eichenau, Mitteilungen des CSU-Ortsverbandes", Dezember 2010,
www.csu-eichenau.de, abgerufen am 09.02.2011
(Zahlenwerte in [V/m]; Umrechnung in [W/m2] über E2/377 möglich)
Bildquelle: TÜV Süd,
www.csu-eichenau.de, abgerufen am 09.02.2011

Emissionsbelastung Eichenau
Wie kann Eichenau mit sinnvoller Standortplanung optimiert werden?
Hier ist die Politik gefordert! Andere Gemeinden haben es längst vorgemacht
Hier ist die Politik gefordert!

 

Wir haben eigens für Sie eine Immissionskarte von Eichenau erstellen lassen. Hier können Sie sich durch die verschiedenen Modelle klicken:

 

 

 

Im Auftrag des Eichenauer Gemeinderates wurde auch vom TÜV Süd mittlerweile eine Immissionskarte auf Basis von Messungen erstellt. Nach jahrelanger Stagnation wird das Thema nicht mehr völlig negiert – allerdings werden nur sehr vorsichtige Schrittchen unternommen, wie man der Farbwahl entnehmen kann. Die Zahlenwerte scheinen unserer Berechnung in etwa zu entsprechen, nur: „Grün dargestellt sieht’s eben beruhigender aus …“

In diesem Zusammenhang beschloss der Gemeinderat „im Falle einer Standortanfrage eine Immissionsprognose erstellen zu lassen, die eine fundierte Beurteilung der Alternativstandorte ermöglicht, die zu einer weiteren Verbesserung des Status quo führen kann.“

Warum warten bis die Mobilfunkbetreiber ungehindert ihre wirtschaftlichen Interessen durchsetzen?

Weitere Informationen und Vergleichswerte zur Mobilfunkbelastung in Eichenau

Andere Gemeinden

lassen frühzeitig ein Mobilfunkkonzept erstellen und schaffen durch die Bauleitplanung klare Verhältnisse.
Hier ein gelungenes Beispiel.

Der Bürger erwartet zu Recht, dass die Lokalpolitiker sich nicht tatenlos zurücklehnen und abwarten. Die Gemeinden sind nicht nur für die Bauleitplanung zuständig, sondern ebenso verantwortlich für eine sinnvolle Steuerung der Infrastruktur – auch im Funkbereich.

Sonst werden die Mobilfunkbetreiber weiterhin ungehindert ihre wirtschaftlichen Interessen durchsetzen, während die Bürger unter dem Wertverlust Ihrer Immobilien, der Verschandelung des Ortsbildes und möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden.

Auch eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 23.11.2010 bejaht ausdrücklich die Zulässigkeit einer vorsorgeorientierten kommunalen Bauleitplanung.

Die Landesanwaltschaft Bayern hat dem Urteil Orientierungssätze vorangestellt:
„Mobilfunkanlagen können aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sowie der Gestaltung des Ortsbildes planerisch aus allen Wohngebieten ausgeschlossen werden.“

IM NAMEN DES VOLKES

Liebe Kommunalpolitiker,

ein nachahmenswertes Beispiel könnte z.B. so aussehen:
„Die Errichtung von Mobilfunkübertragungsstationen innerhalb der Siedlungsbereiche ist unzulässig. Die Errichtung von Mobilfunkübertragungsstationen im sonstigen Gemeindegebiet ist nur innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Standorte zulässig. Die Gestaltung der Mobilfunkübertragungsstationen und die Masthöhen sind den Belangen des Orts- und Landschaftsbildes unterzuordnen.“
Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Seeshaupt
http://www.seeshaupt.de/Gemeinde/Satzung/Ortsgestaltungssatzung2006.pdf
abgerufen am 17.05.2010

Die Betreiber ruhen sich bequem aus,

solange die Gemeinden keinen spürbaren Druck aufbauen.
Auf die Anschreiben unseres Bürgermeisters vom 17.02.2010 und 18.10.2010
lässt sich T-Mobile noch nicht einmal zu einer Antwort herab!
(Quelle: Stellungnahme der Gemeindeverwaltung Eichenau vom 21.12.2010
zur Anfrage der Grünen vom 15.11.2010)

Neues zum geplanten Digitalfunkmast
nördlich der Bahnlinie:

Die Gemeinde Puchheim hatte im Vorfeld dem Bauvorhaben widersprochen, Eichenau in vorauseilendem Gehorsam nicht. Der Funkmast wird selbst von der Regierung von Oberbayern wörtlich als „erhebliche(r) und nachhaltige(r) Eingriff in das Landschaftsbild“ eingestuft. „Aufgrund der starken Fernwirkung … kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes“. Allerdings wird das nur in lächerlich geringem Ausmaß sanktioniert, denn „zur Kompensation ist … eine Ersatzzahlung in Höhe von 100€ je Mastmeter, also 4.000€ zu leisten“.
(Quelle: Schreiben der Regierung von Oberbayern an Staatl. Bauamt Freising vom 04.11.2010)

Damit ist der 40-Meter-Mast nördlich der Bahnlinie wohl durchgewunken.

Nun gilt es, wenigstens die Chance zu ergreifen diesen Standort - über eine Immissionsprognose - als Ersatzstandort für die Sendeanlagen im nahen, dichtbebauten Wohngebiet prüfen zu lassen.

Damit die Gartenstadt Eichenau nicht zur
Mastenstadt Eichenau verkommt!